Beratungseinsatz - § 37 Abs. 3 SGB XI
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen bei Pflegegrad II und III zwei Mal im Jahr und bei Pflegegrad IV und V in jedem Quartal einen Pflegedienst kommen lassen. Ein Ziel dieser „Pflegeeinsätze“ oder „Qualitätssicherungsbesuche“ ist einerseits die Beratung und die Sicherstellung der Pflege, damit das Pflegegeld von der Pflegekasse gezahlt wird.
Damit Sie keinen Nachweistermin mehr verpassen, werden Sie durch unsere Rezeptionistin einen Monat vorher angerufen, um einen Termin zu vereinbaren.

Filippo Billeci
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